Formblätter – Behörden
Merkblatt: Thermische Grundwasser-Nutzungen bis 50 kW (kJ/s) Hrsg.: Landratsamt München – Wasserrecht und Wasserwirtschaft Stand: Februar 2011 |
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Bohranzeige Brunnen gem. § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) |
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Mitteilung des Bohrbeginns Diese Mitteilung muss mindestens eine Woche vor Bohrbeginn beim Landratsamt München vorliegen! Es ist der genaue Tag des Bohrbeginns anzugeben! |
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Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpen- oder Kühlanlage Entnahme von Grundwasser und Wiedereinleiten von abgekühltem oder erwärmtem Wasser in das Grundwasser (nach Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)) |
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Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpen- oder Kühlanlage bis 50 kW Entnahme von Grundwasser und Wiedereinleiten von abgekühltem oder erwärmtem Wasser in das Grundwasser (Antrag gemäß Art. 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)) |