Genehmigungsverfahren


Sowohl für Erdwärmebrunnen wie auch für Erdwärmesonden ist bei dem zuständigen Landratsamt oder der Stadt mittels „Bohr- und Nutzungsanzeige“ die Bohrgenehmigung einzuholen. Diese Bohranzeigen werden durch uns für Sie ausgeführt. Sie müssen diese nur noch unterschreiben und an die zuständige Behörde weiterleiten.

Bei Erdwärmebrunnen gilt die Genehmigung als erteilt, wenn seitens der zuständigen Behörde bis 4 Wochen nach Antragsstellung kein Widerspruch erfolgt.

Bei Erdwärmesonden muss durch einen Geologen eine „Bohr- und Nutzungsanzeige“ erstellt werden, die neben den Lageplänen in verschiedenen Maßstäben das zu erwartende Bodenprofil, die Qualifikation des Bohrunternehmens und seiner Mitarbeiter und die chemische Zusammensetzung der verwendeten Sole enthält.

Nach den Bohrarbeiten muss für Erdwärmebrunnen durch einen zugelassenen Gutachter für geothermische Anlagen < 50 kW gem. Art. 17 (BayWG) ein sog. "Wasserrechtliches Gutachten" erstellt werden, welches die tatsächlichen geologischen Gegebenheiten erfasst. Erst nach Vorlage dieses Gutachtens bei der zuständigen Behörde wird der Betrieb der Wärmepumpen-Anlage für 20 Jahre genehmigt. Für Erdwärmesonden wird kein wasserrechtliches Gutachten gefordert. Sie müssen lediglich die Bohrverzeichnisse und den Nachweis der Dichtigkeit der Erdsondenanlage (Verpressprotokolle) bei der zuständigen Behörde einreichen, um die Betriebsgenehmigung zu erhalten. Diese Unterlagen erhalten Sie von uns automatisch nach Beendigung der Bohrarbeiten. [/av_textblock]